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Klinik-Insolvenzen: Ein Schritt zu viel für die Patienten?

Für Eilige: Klinik-Insolvenzen werden zunehmend in Eigenverantwortung durchgeführt, die Überwachung der Sanierungsaussichten wird jedoch durch das Gericht und die Gläubiger engagiert.

Die Insolvenzen von Krankenhäusern haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt. Ein Grund dafür ist der Fachkräftemangel, aber auch die schlechte finanzielle Ausstattung durch die Kassen und ein Überangebot an stationären Kapazitäten spielen eine Rolle. Viele Kliniken sind bereits seit Längerem in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Trotzdem rechne ich nicht mit einer Insolvenzwelle, da das Gericht und die Gläubiger sehr genau prüfen, ob eine Eigenverwaltung möglich ist.

Dabei wird auch die Einschätzung der Gläubiger berücksichtigt, ob sie der Geschäftsführung erneut das Vertrauen schenken. Zumeist entscheiden sie sich jedoch für eine Eigenverwaltung, überwacht durch einen Sachwalter. Wenn die Gläubiger nicht einverstanden sind, ordnet das Gericht ein Regelinsolvenzverfahren an und setzt zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein.

In solchen Fällen kann es passieren, dass ein erfahrener Interimsmanager mit im Boot ist. Dies signalisiert dem medizinischen Personal und den Lieferanten, dass der Betrieb weitergeht. Es gibt jedoch auch andere Gründe für die zunehmende Zahl von Klinik-Insolvenzen, wie zum Beispiel Corona-Sonderregelungen.

Mehr Wissen:
**Eigenverwaltung**
In der Rechtspraxis ist die Eigenverwaltung ein Verfahren bei Insolvenzen, in dem das Gericht und die Gläubiger zustimmen, dass die Geschäftsführung des Unternehmens selbst in der Lage ist, den Insolvenzprozess durchzuführen. Die Eigenverwaltung kann auch als "Self-Administration" oder "Eigenadministration" bezeichnet werden. Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen weiterführt und dabei von einem Sachwalter unterstützt wird. Wenn die Gläubiger nicht zustimmen, ordnet das Gericht ein Regelinsolvenzverfahren an.