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BPOLI EBB: Verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt - Bundespolizei startet Aufklärungskampagne

Bundespolizeiinspektion Ebersbach

BPOLI EBB: Verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt - Bundespolizei startet Aufklärungskampagne

Zittau, Bautzen, Kirschau, Görlitz (ots)

19.11.2024 / 15:45 Uhr / Bautzen

19.11.2024 / 18:30 Uhr / Kirschau

Die Bundespolizei hat in Bautzen und Kirschau verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt und startet wieder Aufklärungskampagne in der Oberlausitz.

Bundespolizisten kontrollierten am 19. November 2024 am Bautzener Bahnhof um 15:45 Uhr einen 15-jährigen Deutschen. Er hatte gefährliche Böller dabei, von denen einer der Feuerwerkskategorie F4 angehört und nur geschulte Feuerwerker ab 21 Jahren besitzen dürfen. Bei den anderen 11 Knallern, darunter ein DUM BUM Böller, handelt es sich um gänzlich ungeprüftes und verbotenes Feuerwerk. Der Jugendliche wurde an seine Mutter übergeben.

Am gleichen Tag wurde in Kirschau um 18:30 Uhr ein 38-jähriger deutscher Autofahrer kontrolliert. Er hatte fünf Feuerwerksbatterien dabei, die er auf einem benachbarten Grenzmarkt gekauft hatte. Sie sind mit der Feuerwerkskategorie F3 klassifiziert und dürfen nur Erwachsene mit einem Befähigungsnachweis besitzen. Diesen konnte der Mann nicht vorlegen.

In beiden Fällen wurden Anzeigen geschrieben und Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Seit einigen Tagen ist die Präventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Frau Jessica Große, wieder an zahlreichen Schulen und auch bei Jugendfeuerwehren in den Landkreisen Bautzen und Görlitz unterwegs, um über die Gefahren, die von verbotenem Feuerwerk ausgehen und beim falschen Umgang mit geprüftem Feuerwerk bestehen, aufzuklären. Auch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf führt im Landkreis Görlitz Aufklärungsunterrichte durch. Jedes Jahr kommt es immer wieder zu schweren Unfällen und auch Todesfälle, weil die Gefährlichkeit von Feuerwerk unterschätzt wird. So befindet sich in vielen Böllern kein Schwarzpulver, sondern ein sprengstoffähnlicher Blitz-Knallsatz, der in kleinsten Mengen Gliedmaßen abtrennen kann. Außerdem dürfen Kugelbomben aufgrund des großen Explosionsradius niemals am Boden gezündet werden. Bei ihnen handelt es sich um Höhenfeuerwerk, das nur von Feuerwerkern abgefeuert werden darf. Auch hier kann es zu schlimmsten Verbrennungen und dem Verlust des Augenlichts kommen.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Kauf und Gebrauch von verbotenem sowie ungeprüftem Feuerwerk. Außerdem wird im Rahmen der mobilen Grenzkontrollen auf Verstöße geachtet. Seien Sie Vorbild für unsere Kinder und Jugendliche - halten Sie sich an die Vorgaben zum Alter und kaufen nur geprüftes Feuerwerk der Kategorien F1 und F2.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, übermittelt durch news aktuell

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