Radverkehr Gilt der Mindestabstand auch für Straßenbahnen?
Die Straßenverkehrsordnung schreibt einen Mindestabstand von Autos zu Fahrradfahrenden von mindestens 1,50 Meter vor. Gilt das auch für Straßenbahnen, insbesondere an Engpässen wie der Leipziger Eisen ...
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