BND-Befugnisse bei Überwachung gehen laut Verfassungsgericht zu weit
Kommunikation von Deutschland ins Ausland darf vom Bundesnachrichtendienst überwacht werden. Doch die Befugnisse gehen laut Bundesverfassungsgericht teilweise zu weit. Die Privatspähre sei nicht ausreichend geschützt. Von Philip Raillon.
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