Grönemeyer-Verbot: Habeck und Grüne dürfen keinem Wahlkampfsong nutzen
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Grönemeyer-Verbot: Habeck und Grüne dürfen keinem Wahlkampfsong nutzen
Ein interessanter Fall hat sich in der Politik entwickelt. Herbert Grönemeyer, bekannt für seine Musik, hat nun auch die Grünen aufgefordert, seine Songs nicht ohne Zustimmung zu verwenden.
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Herbert Grönemeyer, der berühmte Musiker und Sänger, hat es wieder getan. Nachdem er bereits die CDU darauf hingewiesen hatte, dass man seine Songs nicht ohne Erlaubnis verwenden darf, ist nun auch die Grüne betroffen. Die Partei wollte einen seiner Hits, "Zeit, dass sich was dreht", bei einem Wahlkampfveranstaltung spielen lassen, aber Grönemeyer verbot es ihnen. Sein Anwalt Christian Schertz teilte mit, dass sie die Partei und den Kanzlerkandidaten Habeck aufgefordert haben, in Zukunft keine Lieder von Herbert Grönemeyer ohne Erlaubnis zu verwenden.
Das alles ist nicht neu für Grönemeyer. Er hatte bereits Ärger mit der CDU, als diese seinen Song bei einem Treffen verwendet hatten, ohne seine Zustimmung. Der Song "Zeit, dass sich was dreht" war ursprünglich ein Hit aus dem Jahr 2006 und wurde auch zur Fußball-Weltmeisterschaft-Hymne.
Aber nicht nur die CDU hatte Schwierigkeiten mit Grönemeyers Musik. Auch der Grünen-Kanzlerkandidat Habeck wird davon betroffen sein, da er nun keine Wahlkampf-Songs von Grönemeyer verwenden darf.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat sich auf Nachfragen der dpa nicht zu Grönemeyers Verbot geäußert. Es ist jedoch klar, dass Grönemeyer seine Musik sehr ernst nimmt und sie nur mit Zustimmung verwenden lassen wird.
**Mehr Wissen:**
**GEMA**
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine deutsche Organisation, die sich um das Recht kümmert, Musikwerke zu verwenden. Sie bietet auch Informationen über Urheberrecht und -pflichten an.
(Learn more on Wikipedia: [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte](https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte))